Eine Oberschule verstößt gegen das Sächsische Schulgesetz, während die Schulaufsicht übergriffige queere Bildungsprojekte nicht beanstandet und Lehrerfortbildungen zum Thema „trans*, inter*, nicht-binär in der Schule“ anbietet.
Wie das sächsische Kultusministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag einräumt, hat eine Oberschule in Großenhain gegen das sächsische Schulgesetz verstoßen (Drucksache Nr. 8/7518). Laut einem Bericht der Ostdeutschen Allgemeinen wurden Eltern dort nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – vor der Durchführung des Projekts LiebesLeben – Vielfalt verstehen, Diskriminierung abbauen des Vereins Gerede e.V. über „Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung“ informiert.
Kultusministerium: Queere Bildung verstößt nicht gegen Beutelsbacher Konsens
Allerdings zeigt das Ministerium keinerlei Problembewusstsein hinsichtlich der Tatsache, dass der staatlich geförderte Dresdner LSBTIQ*-Lobbyverein Gerede e.V. (rd. 618.000 € im Jahr 2025) sein übergriffiges „Schulbildungsprojekt“ bereits seit Jahrzehnten in Sachsen durchführt. Zumal das Ministerium im Hinblick auf einen zweiten Vorfall an einem Gymnasium in Löbau auf die alleinige Verantwortung der Schulleiter verweist und zudem behauptet, dass es „zu keiner Missachtung des Beutelsbacher Konsenses gekommen ist“. Ein kurzer Blick auf das Schulprojekt LiebesLeben und das Format Queere Bildung in Sachsen, eine vom Gerede e.V. angebotene Lernplattform für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, zeigt, dass man bei diesem Verein und seinen ebenfalls staatlich finanzierten Pendants der „queeren Bildung“ in Leipzig (RosaLinde Leipzig e.V.) und Chemnitz (different people e.V.) in der Tat von einem immanenten Verstoß gegen das im Beutelsbacher Konsens festgelegte Überwältigungsverbot (Indoktrination) ausgehen kann. „Queere Bildung“, der Name ist Programm und dieses Programm zielt darauf ab, eine Akzeptanz von allen außer heterosexuellen Orientierungen und zahllosen gefühlten geschlechtlichen Identitäten einzufordern und Kinder und Jugendliche mit diesen Inhalten zu überwältigen.
Queeres Schulprojekt „LiebesLeben“ des Gerede e.V. von der Schulaufsicht nicht beanstandet
Ungeachtet dessen stellt das Kultusministerium zum Vorfall am Gymnasium in Löbau fest:
Die Schulaufsicht prüft den Vertragsgegenstand hinsichtlich der Einhaltung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags gemäß § 1 des Sächsischen Schulgesetzes (…). Die vorliegenden Vertragsinhalte mit dem Gerede e.V. gaben bei der Prüfung keinen Anlass zur Ablehnung der Verträge.
Stellt sich die Frage, ob eine Ursache für diese Zurückhaltung aus dem Ministerium darin begründet liegt, dass es personelle Verflechtungen zwischen einerseits dem Vorstand des Gerede e.V. und andererseits dem Kultusministerium und dem für die schulische Fachaufsicht zuständigen Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) gibt (Drucksache 8/6993). Zumal das LaSuB im sächsischen Schulportal ein Kompetenztraining geschlechtliche Vielfalt für Lehrer zum Thema „trans*, inter*, nicht-binär in der Schule“ anbietet, dessen Referentin Mitglied von Gerede e.V. ist:
Mari outet sich als trans, Chris wird als divers eingeschult und die neue Person im Kollegium ist nicht-binär: geschlechtliche Vielfalt ist längst im Klassenzimmer angekommen. Aber wie können wir professionell und gut mit der Thematik sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unterrichts umgehen? Wie bewerten wir intergeschlechtliche Kinder im Sportunterricht, auf welche Toilette geht die trans Schülerin nun und wie nehmen wir den Rest der Klasse gut mit? Diese und weitere Fragen sollen in der Fortbildung praxisnah bearbeitet werden.
Staatlicher Freifahrtschein für übergriffe Bildungsprojekte
In Sachsen – wie auch in allen anderen Bundesländern – handelt es sich also um ein strukturelles Problem: Flankiert von LSBTIQ*-Inhalten in der pädagogischen Aus- und Fortbildung haben staatlich geförderte „etablierte“ und weitverflochtene Lobbygruppen mit einer einseitig auf Antidiskriminierung und Geschlechtervielfalt fokussierten Lobbyarbeit freie Hand, ihre Agenda an den Schulen ungehindert umsetzen. Mit Rückendeckung der Kultusministerien erhalten sie also einen staatlichen Freifahrtschein für ihre übergriffigen „Aufklärungsprojekte“. Diese Praxis muss umgehend beendet werden.
