Die Sexualerziehung in den Schulen von Rheinland-Pfalz soll laut Schulgesetz fächerübergreifend und sowohl altersgemäß und entsprechend dem Reifegrad der Schüler als auch „in gebotener Zurückhaltung“ erfolgen, wobei das Erziehungsrecht der Eltern den gleichen Stellenwert haben soll wie der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die entsprechenden Richtlinien zur Sexualerziehung sehen ausdrücklich ein Indoktrinationsverbot seitens der Lehrer vor. Dennoch heißt es bereits für die Primarstufe: „Von einer einseitigen anatomischen Betrachtung ist abzusehen“, so dass schon Grundschüler etwas über „Geschlechterrollen“ und „Familienformen“ lernen sollen. Zu den Themen der Sekundarstufe gehören dann u.a. „sexuelles Erleben“, „Selbstbefriedigung“, „sexuelle Identität und Orientierung“ sowie „Schwangerschaftsabbruch“, „ungewollte Kinderlosigkeit“ und „Familie und andere Formen des Zusammenlebens“.
Was den Kita-Bereich anbelangt, so gehen die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz vom Kind als sexuellem Wesen von Geburt an aus und führen u.a. aus: „Kinder erhalten Gelegenheit… den eigenen Körper in vielfältigen Zusammenhängen zu erfahren und zu erproben; die wesentlichen Körperteile und Organe kennen zu lernen und zu erforschen; ihre sinnliche Wahrnehmung und ihre Genussfähigkeit zu entfalten; ihre Neugierde am eigenen Körper und an den Körpern anderer zu befriedigen …“. Dazu steht auch ein Kita-Koffer zum Thema Familien- und Lebensvielfalt des QueerNet Rheinland-Pfalz bereit.
Kita
Obwohl Kindertagesstätten nicht zur Einführung eines sexualpädagogischen Konzeptes verpflichtet sind, werden dort unter dem Deckmantel der Missbrauchsprävention immer häufiger derartige Konzepte eingeführt. Kinder, die sich in diesem frühen Alter noch nicht einmal adäquat sprachlich äußern können, ungefragt und permanent mit sexuellen Themen zu konfrontieren, ist übergriffig, verletzt ihre Intimsphäre und lädt explizit zum Ausprobieren in Rückzugsräumen ein. Hier wird die Aufsichtspflicht verletzt und Missbrauch billigend in Kauf genommen.
Handout Körpererfahrung und Sexualerziehung im Kindergarten (Land Rheinland-Pfalz)
Schule
Rechtslage in Rheinland-Pfalz
Sie als Eltern haben umfassende, gesetzlich geregelte Rechte im Zusammenhang mit der Sexualerziehung in Kita und Schule. Diese sollten Sie zum Wohle Ihres Kindes auch einfordern.
Immer häufiger wird der Aufklärungsunterricht an Schulen oder Teile des Unterrichts von sogenannten LSBTIQ-Gruppen durchgeführt – oft ohne die Anwesenheit des Lehrers. LSBTIQ steht für lesbisch, schwul, bi, transsexuell, intersexuell und queer. Queere Bildung will LSBTIQ-Lebensweisen in den Schulen z.B. durch “Authentische Begegnungen mit LSBTIQ*-Aufklärer_innen” erfahrbar machen. In Rheinland-Pfalz wird dies u.a. durch folgende Projekte verwirklicht:
AIDS-Hilfe Ludwigshafen
Die AIDS-Hilfe Ludwigshafen bietet ein Präventionsprojekt für Schulen an: „Wir kommen in die Schule… um das 1 x 1 zum Thema HIV – Aids – STI. Auch jetzt nach der Zeit von Covid-19, lassen wir die Schüler nicht im Stich. Die Prväention finden in Schulklassen in Form von Aufklärungsunterricht mit der Unterstützung von Folien die an die Wand projiziert werden. Oder Das lebendige Buch, bei dem der Mitarbeiter Fragen über Fragen beantworten“. [Originalzitat]
AIDS-Hilfe Mainz
Die Aids-Hilfe Mainz arbeitet im Bereich Prävention mit dem Schwerpunkt „Sexuelle Gesundheit“ und bietet entsprechende Schulveranstaltungen an. Zudem veranstaltet sie in Kooperation mit der Stadt Mainz die jährlichen Schulfilmtage mit dem Ziel „mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen über die Themen ‚Liebe, Freundschaft, Sex‘ und HIV/Aids zu sprechen und diese Themen zu erarbeiten“.
AIDS-Hilfe Trier
Die AIDS-Hilfe Trier positioniert „sich ganz klar gegen rechts“ und spricht unter der Rubrik Schoolwork Jugendliche „auf der Suche nach einem sexuellen Bildungsangebot“ für die eigene Schule an, „einen Workshop zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI)“ zu buchen. Das „Präventionsteam besucht Schulen in der Stadt Trier, dem Landkreis Trier-Saarburg, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Landkreis Birkenfeld“ und hat „Erfahrung in der Arbeit mit allen weiterführenden Schultypen (Hauptschule, Realschule plus, Gymnasium, IGS) sowie Förderschulen und berufsbildende Schulen“.
dissens INTERVENTIONEN für geschlechtliche & sexuelle VIELFALT
pro familia Trier
Die Beratungsstelle von pro familia Trier hat ein sexualpädagogisches Programm für Kinder ab Kindergartenalter und Jugendliche im Angebot, das ein Konzept- und Medienberatung zur altersgemäßen Sexualerziehung und Vorträge zur kindlichen Sexualität für den Kita-Bereich beinhaltet. Für Grundschulen umfasst das Angebot u.a. die „altersgemäße Sexualerziehung in der Arbeit mit Schulklassen“, „Konzept- und Medienberatung zur Unterrichtsgestaltung“, und den „Verleih von Medien und Materialien zur Unterrichtsgestaltung“. Für weiterführende und berufsbildende Schulen gilt das obige Angebot auch für den Ganztagsbereich und wird durch „Projekttagewochen“ ergänzt.
QueerNet Rheinland-Pfalz
QueerNet Rheinland-Pfalz ist das Netzwerk der queeren Vereine in Rheinland-Pfalz, der auch Träger des Vereins SCHLAU RLP ist. QueerNet verleiht unter anderem einen Kita-Koffer Familien- und Lebensvielfalt, der „in Kooperation mit der Initiative lesbischer und schwuler Eltern (ILSE) und mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz“ erstellt wurde und „Bilderbücher und Spiele für die Arbeit mit Kindern zwischen 2-6 Jahren sowie Informations-Material für Erzieher_innen“ enthält.
SCHLAU Rheinland-Pfalz
Das mit seinen Ablegern in Altenkirchen, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz und Trier vertretene, vom Bildungsministerium geförderte Landesnetzwerk SCHLAU RLP agiert unter dem Dach von QueerNet Rheinland-Pfalz und bietet „Bildung und Schulaufklärung zu sexueller und geschlechtlicher Identität und Vielfalt“ für Schüler aller Schulformen an, um durch entsprechend geschlechtlich disponierte Mitarbeiter „junge Menschen in den Bildungseinrichtungen des Landes über Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente sowie intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zu informieren“.
