Elternaktion

Für eine kindgerechte Aufklärung

Liebe Eltern,

Kinder müssen zweifellos früher oder später über die verschiedenen Aspekte der Sexualität aufgeklärt werden. Dies sollte aber äußerst behutsam, ihrem Alter und Reifegrad entspre­chend und unter Wahrung ihrer individuellen Intimsphäre erfolgen. Dafür sind in erster Linie Sie als Eltern gefragt, denn Sie kennen Ihre Kinder am besten und wissen, was man ihnen zumuten kann.

 Doch leider hat sich inzwischen die Ansicht verbreitet, dass auch schon Kleinstkinder in der Kita und Grundschüler dort umfassend „sexuell gebildet“ werden müssten: Kitas führen ohne Not zweifelhafte, übergriffige sexualpädagogische Konzepte ein, und in die Schulen drängen LSBTIQ-Gruppierungen mit ihren Programmen zur Akzeptanz von geschlechtlicher und se­xueller Vielfalt. Dies hat zum Teil verheerende Folgen für Kinder, die verfrüht und völlig unangemessen mit dem Thema Sexualität konfrontiert werden und führt nicht selten zu traumatischen Erlebnissen.

 Auf diesen Seiten klären wir über diese Programme auf und informieren Sie über die Hintergründe der „sexuellen Bildung“ sowie ihrer Verbreitung durch die meist staatlich geförderten „Aufklärer“ in Kita und Schule.

Sexuelle Bildung

Rechtslage

Queere Lobby

„Sexuelle Bildung“ heißt das neue Zauberwort der „modernen“ Sexualaufklärung, mit dem Kinder und Jugendliche von klein auf in Kita und Schule flächendeckend auf „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ eingeschworen werden.

Gemäß den Schulgesetzen der Bundesländer gehört Sexualaufklärung seit Jahrzehnten zum Bildungsauftrag der Schule. Sie soll die Erziehung durch die Eltern ergänzen – nicht aber ersetzen, wie es zunehmend der Fall ist.

Wenn im Rahmen der Sexualaufklärung externe Anbieter von „Gesundheits-“ oder „Präventionsprojekten“ in die Einrichtungen Ihrer Kinder kommen, ist äußerste Vorsicht geboten. Hier sind die wichtigsten Lobbygruppen.

Sexuelle Bildung

„Sexuelle Bildung“ heißt das neue Zauberwort der „modernen“ Sexualaufklärung, mit dem Kinder und Jugendliche von klein auf in Kita und Schule flächendeckend auf „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ eingeschworen werden.

Rechtslage

Gemäß den Schulgesetzen der Bundesländer gehört Sexualaufklärung seit Jahrzehnten zum Bildungsauftrag der Schule. Sie soll die Erziehung durch die Eltern ergänzen – nicht aber ersetzen, wie es zunehmend der Fall ist.

Queere Lobby

Wenn im Rahmen der Sexualaufklärung externe Anbieter von „Gesundheits-“ oder „Präventionsprojekten“ in die Einrichtungen Ihrer Kinder kommen, ist äußerste Vorsicht geboten. Hier sind die wichtigsten Lobbygruppen.

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