Gemäß den Schulgesetzen der Bundesländer gehört Sexualaufklärung seit Jahrzehnten zum Bildungsauftrag der Schule. Sie soll die Erziehung durch die Eltern ergänzen – nicht aber ersetzen, wie es zunehmend der Fall ist.
Wenn im Rahmen der Sexualaufklärung externe Anbieter von „Gesundheits-“ oder „Präventionsprojekten“ in die Einrichtungen Ihrer Kinder kommen, ist äußerste Vorsicht geboten. Hier sind die wichtigsten Lobbygruppen.
Sexuelle Bildung
Rechtslage
Gemäß den Schulgesetzen der Bundesländer gehört Sexualaufklärung seit Jahrzehnten zum Bildungsauftrag der Schule. Sie soll die Erziehung durch die Eltern ergänzen – nicht aber ersetzen, wie es zunehmend der Fall ist.
Aktuelles
Bußgeld: Eltern wehren sich gegen queeren Workshop
Das Landratsamt Dachau hat einem 14-jährigen Gymnasiasten Anfang August einen Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro zugestellt, weil dieser sich geweigert hatte, an einem LSBT-Workshop „Geschlechterrollen und Geschlechtsidentität“ in seiner achten Klasse teilzunehmen.
„Sexuelle Bildung“ wird Programm in Berliner Kitas
Vor einem Jahr präsentierte Berlin den Entwurf zu einem Kita-Programm, das komplett ohne Sexualpädagogik auskam – ganz im Gegensatz zu früheren Versionen. In der endgültigen Fassung ist die „sexuelle Bildung“ kleiner Kinder nun doch wieder ein Thema.
Eltern auf den Barrikaden: „Sexuelle Bildung stoppen!“
Ein von Eltern organisierter Informationsabend zur „Sexuellen Bildung“ an Schulen des Erzbistums Hamburg wurde zum Weckruf an alle Eltern: Kämpft für euer Erziehungsrecht und klärt bundesweit über die pädophilen Ursprünge der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ auf!




