Gemäß den Schulgesetzen der Bundesländer gehört Sexualaufklärung seit Jahrzehnten zum Bildungsauftrag der Schule. Sie soll die Erziehung durch die Eltern ergänzen – nicht aber ersetzen, wie es zunehmend der Fall ist.
Wenn im Rahmen der Sexualaufklärung externe Anbieter von „Gesundheits-“ oder „Präventionsprojekten“ in die Einrichtungen Ihrer Kinder kommen, ist äußerste Vorsicht geboten. Hier sind die wichtigsten Lobbygruppen.
Sexuelle Bildung
Rechtslage
Gemäß den Schulgesetzen der Bundesländer gehört Sexualaufklärung seit Jahrzehnten zum Bildungsauftrag der Schule. Sie soll die Erziehung durch die Eltern ergänzen – nicht aber ersetzen, wie es zunehmend der Fall ist.
Aktuelles
Vatikan unterstützt Elterninitiative im Kampf gegen „Sexuelle Bildung“
Mit seiner Antwort an eine Elterninitiative macht der Vatikan deutlich, was er von der „Sexuellen Bildung“ hält, die das Erzbistum Hamburg an seinen Schulen eingeführt hat. Das reagiert mit Schweigen.
Schule verstößt gegen sächsisches Schulgesetz
Eine Oberschule verstößt gegen das Sächsische Schulgesetz, während die Schulaufsicht übergriffige queere Bildungsprojekte nicht beanstandet und Lehrerfortbildungen zum Thema „trans*, inter*, nicht-binär in der Schule“ anbietet.
Bußgeld: Eltern wehren sich gegen queeren Workshop
Das Landratsamt Dachau hat einem 14-jährigen Gymnasiasten Anfang August einen Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro zugestellt, weil dieser sich geweigert hatte, an einem LSBT-Workshop „Geschlechterrollen und Geschlechtsidentität“ in seiner achten Klasse teilzunehmen.




