Gemäß den Schulgesetzen der Bundesländer gehört Sexualaufklärung seit Jahrzehnten zum Bildungsauftrag der Schule. Sie soll die Erziehung durch die Eltern ergänzen – nicht aber ersetzen, wie es zunehmend der Fall ist.
Wenn im Rahmen der Sexualaufklärung externe Anbieter von „Gesundheits-“ oder „Präventionsprojekten“ in die Einrichtungen Ihrer Kinder kommen, ist äußerste Vorsicht geboten. Hier sind die wichtigsten Lobbygruppen.
Sexuelle Bildung
Rechtslage
Gemäß den Schulgesetzen der Bundesländer gehört Sexualaufklärung seit Jahrzehnten zum Bildungsauftrag der Schule. Sie soll die Erziehung durch die Eltern ergänzen – nicht aber ersetzen, wie es zunehmend der Fall ist.
Aktuelles
Eltern auf den Barrikaden: „Sexuelle Bildung stoppen!“
Ein von Eltern organisierter Informationsabend zur „Sexuellen Bildung“ an Schulen des Erzbistums Hamburg wurde zum Weckruf an alle Eltern: Kämpft für euer Erziehungsrecht und klärt bundesweit über die pädophilen Ursprünge der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ auf!
Eltern warnen vor „Sexueller Bildung“
Im Erzbistum Hamburg gilt ab dem kommenden Schuljahr das neue Rahmenkonzept „Sexuelle Bildung“ an katholischen Schulen. Eine Elterninitiative will das nicht hinnehmen und lädt zu einem Informationsabend via Zoom.
Bilderbuch „Überall Popos“: schamlos, ordinär und übergriffig
Das Bilderbuch „Überall Popos“ für Kinder ab vier Jahren will ein „Bodyshaming-Gegenmittel für Kleine“ sein. Herausgekommen ist übergriffige Indoktrination mit überzogen hässlichen Körpern und bewussten Anklängen an queere Subkulturen. Prädikat: Ungeeignet!




