„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 1 Abs. (1)
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Artikel 4 Abs. (1)
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Artikel 6 Abs. (2)
Sexualaufklärung – auch Sexualerziehung oder „Sexuelle Bildung“ genannt – ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, da die Bildungshoheit bei den einzelnen Bundesländern liegt. Diese können ihre entsprechenden Gesetze, Regelungen und Programme frei gestalten, so dass Sie als Eltern sich individuell über die Regelungen Ihres Bundeslandes informieren müssen.
Nutzen Sie die nebenstehende Karte, um alles über Sexualaufklärung in Ihrem Bundesland und Ihre Rechte zu erfahren.

