Das Schulgesetz von Rheinland-Pfalz besagt laut §2: »(1) Die Schule achtet bei der Erfüllung ihres Auftrags das natürliche und zugleich verfassungsmäßige Recht der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen. (…) (3) Das Erziehungsrecht der Eltern und der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag sind in der Schule einander gleichgeordnet. (…) (5) Die Eltern haben einen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen ihres Kindes, während dieses eine Schule der Primarstufe oder Sekundarstufe I besucht.«

Diesen Anspruch wollte die Mutter eines Achtklässlers der Realschule Plus Kandel geltend machen. Sie hatte vor, dem von Pro Familia abgehaltenen Workshop zur Sexualerziehung beizuwohnen, da sie der Arbeit dieser Organisation gegenüber sehr kritisch eingestellt ist. Pro Familia vertrat in der Vergangenheit pädophiliefreundliche Standpunkte, warb in ihrem Magazin für die Straffreiheit von sexuellen Verhältnissen zwischen Kindern und Erwachsenen und versuchte pädophile Thesen durch wissenschaftliche Stellungnahmen zu legitimieren. Auch die Verstrickungen zwischen Pädo-Lobbyisten wie Rüdiger Lautmann, dem mittlerweile selbst als Mißbrauchstäter enttarnten Helmut Kentler, der Politik, besonders in der Grünen Partei usw. mit Pro Familia, machen die besorgte Mutter zurecht wachsam gegenüber der Gruppe. Ebenso wurde sie von den aktuellen Skandalen im Trend der deutschen Sexualpädagogik, wie z.B. Körpererkundungsräumen in Kitas oder Drag Queen Lesungen für Kinder, alarmiert. Daher ging sie mit ihrem Schulkind gemeinsam zum Unterrichtsblock von Pro Familia, wurde aber abgewiesen.